Seit Anfang 2002 muss jede Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung: Was alle anzugeben ist, bestimmt das Teledienstegesetz (kurz TDG). Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Homepagebetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen. |